Kurz und bündig
• Ausleihe: an Schüler, Lehrer und die Öffentlichkeit
• kostenlos
• einmalige Anmeldung
• Leihfrist: Bücher und Zeitschriften 4 Wochen, alle anderen Medien 1 Woche
• Verlängerungsmöglichkeiten:
- persönlich,
- telefonisch unter 07191/896-286,
- per eMail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
- über den Web-OPAC-Server (Datenschutzrichtlinien hier einsehbar)
• Gebühren: Ausweis 1,00 €
• Versäumnis- und Mahngebühren bei Überschreitung der Ausleihfrist
Einzelheiten können an der Verbuchungstheke erfragt oder der untenstehenden Benutzungsordnung entnommen werden.
Benutzungsordnung |
Benutzerkreis und Anmeldung |
Die Bibliothek im Beruflichen Schulzentrum Backnang steht in erster Linie den Schülern und Lehrern der jeweiligen Schulen, aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Schüler- oder Personalausweises an. Die Daten der Anmeldekarte werden mittels EDV erfasst und vertraulich behandelt. Mit der Anmeldekarte erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung durch seine Unterschrift an. Adressenänderung sowie Schulartwechsel sind der Bibliothek mitzuteilen. Gegen eine einmalige Gebühr von 1.- € wird ein Benutzerausweis ausgehändigt, der zur Ausleihe berechtigt und nicht übertragbar ist. Ersatzausweise kosten 2,50 €. |
Ausleihe der Medien |
Die Ausleihe ist grundsätzlich kostenlos. Die Leihfrist beträgt bei Büchern und Zeitschriften 4 Wochen, bei Videos, CD-ROM und anderen Neuen Medien eine Woche. Der Benutzer verpflichtet sich bei der Ausleihe elektronischer Medien die Rechtsvorschriften einzuhalten. Das Rückgabedatum ist auf jedem Medium vermerkt. Eine persönliche oder telefonische Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Mengenmäßig gibt es bei der Ausleihe keine Beschränkung. Der besonders gekennzeichnete Präsenzbestand kann nicht entliehen werden. Ausgeliehene Bücher können vorbestellt werden (auch auf dieser Internetseite unter "Kontakt"). Spiele können nur in der Bibliothek genutzt und nicht ausgeliehen werden. Die Internetplätze sind für die Schüler kostenlos zugängig. |
Rückgabe der Medien |
Die Medien gelten erst dann als zurückgegeben, wenn sie an der Theke verbucht wurden. Für die vom Entleiher auf der Theke oder anderswo abgelegten Medien haftet der Entleiher bis zum Verbuchen. |
Aufenthalt in der Bibliothek |
Der Verzehr offener Speisen und Getränke ist nicht erlaubt, ebenso gilt generelles Rauchverbot. |
Behandlung der Medien und Haftung |
Die Bibliothek haftet nicht für in der Bibliothek abhanden gekommene Gegenstände des Benutzers. Er hat die Medien mit Sorgfalt zu behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verloren gegangene Medien hat der Entleiher Ersatz zu leisten. Bei Verlust von Begleitmaterial zu den Medien muss das gesamte Medium ersetzt werden. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der entliehenen Software an Dateien, Datenträgern oder Computern entstehen. |
Gebühren |
Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich. Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, fallen, ohne dass es einer Erinnerung durch die Bibliothek bedarf, Versäumnisgebühren von 0,25 € je Woche und entliehenem Medium an. Die Bibliothek erinnert bei Überziehung der Leihfrist durch schriftliche Mahnung an die Rückgabepflicht. |
Folgende Mahngebühren werden erhoben: |
1. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 2 Wochen: 1.- € |
2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 4 Wochen: 2.- € |
3. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 6 Wochen: 3.- € |
Die Versäumnisgebühren bleiben davon unberührt. Nach erfolgloser 3. Mahnung wird über das Landratsamt Waiblingen das förmliche Vollstreckungsverfahren eingeleitet. |
Ausschluss von der Benutzung |
Personen, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, können von der weiteren Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. |
Öffnungszeiten |
Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Freitag 8.00 - 13.00 Uhr (in den Schulferien geschlossen) |
Inkrafttreten |
Diese Benutzungsordnung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2002. |